Flussbad Berlin zur Stellungnahme des LaGeSo zum „Bericht zur Quantitativen Mikrobiellen Risikobewertung am Standort Spreekanal“
12.01.26 - Stellungnahme des Vereins Fluss Bad Berlin e.V. zur Stellungnahme des Lageso vom 10.12.25 zum „Bericht zur Quantitativen Mikrobiellen Risikobewertung (QMRA) am Standort Spreekanal“ des Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB) vom 15.01.25; Download als PDF
Informationen zum QMRA Bericht
Der QMRA Berichts enthält eine Auswertung des seit 2023 vom Verein Flussbad Berlin und vom KWB betriebenen Wassermonitoring Systems für den Spreekanal. Darin wird die Frage behandelt inwiefern Phasen mit geringer Wasserverschmutzung durch das System identifiziert werden können und wie die dann ggf. bestehenden gesundheitlichen Risiken zu bewerten sind.
Stellungnahme des Vereins vom 12.01.26
Das Lageso Berlin [1] hat am 10.12.2025 mit seiner Stellungnahme zum QMRA Bericht des Kompetenzzentrums Wasser [2] festgestellt, dass das Spreekanal im gegenwärtigen Zustand nicht als ein „EU-Badgewässer“ eingestuft werden sollte und dass der Spreekanal nicht mit anderen „Badegewässern“ in Berlin vergleichbar ist. Diese Aussage ist aber keine Überraschung, sondern entspricht allen Annahmen und Einschätzungen, die dazu seit 2015 erhoben wurden.
Aber: Die gegenwärtigen Ziele des Vereins, das Schwimmen im Spreekanal und darüber hinaus in großen Teilen der Spree in gesundheitlich vertretbarer Weise zu ermöglichen und zu legalisieren werden von den Aussagen des Lageso nicht berührt. Eine Einstufung als EU-Badegewässer ist prinzipiell immer wünschenswert, aber ausreichend sicheres und auch legales Flussschwimmen ist bereits ohne dieses Qualitätssiegel sehr gut möglich. Tatsächlich hat der größte Teil der für das Baden nutzbaren Gewässer in Deutschland und Europa keine Einstufung als „EU-Badegewässer“.
Legales und sicheres Schwimmen in Flüssen, so wie vom Verein Flussbad Berlin gefordert, wird in Deutschland und Europa zunehmend realisiert, indem kostengünstige Echtzeit - Wasser Monitoring Systeme installiert werden, welche die aktuelle Wasserqualität einschätzen können und mit denen die Phasen identifiziert werden können, wo nur eine geringe Wasserverschmutzung besteht. (siehe z.B. Paris, Kopenhagen, Rotterdam, Amsterdam, Bochum, Mühlheim usw.)
Das begriffliche Verwirrspiel und die Gleichsetzung des Begriffes „EU-Badegewässer“ mit der Möglichkeit des legalen und sicheren Schwimmens ist ein ärgerlicher Berliner Sonderweg – und höchstwahrscheinlich illegal. Gemäß dem Berliner Wassergesetz muss(!) der Senat das Baden erlauben, sobald keine unverhältnismäßig großen gesundheitlichen Risiken bestehen. Diese Voraussetzungen sind für den Spreekanal bereits erfüllt, weil dort seit mehreren Jahren ein Wasser Monitoring System erfolgreich arbeitet und Phasen mit geringer Gewässerbelastung identifiziert. Für die übrige Spree könnte das Land Berlin mit geringem Aufwand entsprechende Systeme installieren.
Das größte Problem ist hier nicht in erster Linie die Wasserqualität, sondern das seit Jahren fehlende Bemühen in der zuständigen Senatsverwaltung (SenMVKU), den aktuellen Wissensstand in Entscheidungsrichtlinien, Handlungsideen und Maßnahmen umzusetzen. Die Behörde unternimmt an dieser Stelle nichts, um die überkommenen Regelungen zu prüfen und zu modernisieren, das pauschale Badeverbot zurückzunehmen und die Lebensqualität der Berliner Bevölkerung zu verbessern.
[1] Lageso Berlin - Landesamt für Gesundheit und Soziales
[2] Bericht zur quantitativen mikrobiellen Risikobewertung, Kompetenzzentrum Wasser Berlin, 15.01.2025































































